table of contents
- stretch 1.22-1
- testing 2.12-1
- stretch-backports 2.11-1~bpo9+2
- unstable 2.12-1
GETUSERSHELL(3) | Linux-Programmierhandbuch | GETUSERSHELL(3) |
BEZEICHNUNG¶
getusershell, setusershell, endusershell - ermittelt zulässige Benutzer-ShellsÜBERSICHT¶
#include <unistd.h> char *getusershell(void); void setusershell(void); void endusershell(void);
Mit Glibc erforderliche Makros (siehe feature_test_macros(7)):
getusershell(), setusershell(), endusershell():
Seit Glibc 2.21: _DEFAULT_SOURCE In Glibc 2.19 und 2.20: _DEFAULT_SOURCE || (_XOPEN_SOURCE && _XOPEN_SOURCE < 500) Bis einschließlich Glibc 2.19: _BSD_SOURCE || (_XOPEN_SOURCE && _XOPEN_SOURCE < 500)
BESCHREIBUNG¶
Die Funktion getusershell() gibt die nächste Zeile der Datei /etc/shells zurück und öffnet die Datei, falls nötig. Die Zeile sollte einen Pfadnamen einer zulässigen Benutzer-Shell enthalten. Falls /etc/shells nicht existiert oder nicht lesbar ist, verhält sich getusershell() so, als wenn /bin/sh und /bin/csh in der Datei aufgelistet wären.Die Funktion setusershell() setzt den Dateizeiger von /etc/shells zurück.
Die Funktion endusershell() schließt /etc/shells.
RÜCKGABEWERT¶
Die Funktion getusershell() gibt einen NULL-Zeiger zurück, wenn das Dateiende erreicht ist.DATEIEN¶
/etc/shells
ATTRIBUTE¶
Siehe attributes(7) für eine Erläuterung der in diesem Abschnitt verwandten Ausdrücke.Schnittstelle | Attribut | Wert |
getusershell(), setusershell(), endusershell() | Multithread-Fähigkeit | MT-Unsafe |
KONFORM ZU¶
4.3BSD.SIEHE AUCH¶
shells(5)KOLOPHON¶
Diese Seite ist Teil der Veröffentlichung 4.09 des Projekts Linux-man-pages. Eine Beschreibung des Projekts, Informationen, wie Fehler gemeldet werden können sowie die aktuelle Version dieser Seite finden sich unter https://www.kernel.org/doc/man-pages/.ÜBERSETZUNG¶
Die deutsche Übersetzung dieser Handbuchseite wurde von Patrick Rother <krd@gulu.net>, Martin Eberhard Schauer <Martin.E.Schauer@gmx.de> und Helge Kreutzmann <debian@helgefjell.de> erstellt.Diese Übersetzung ist Freie Dokumentation; lesen Sie die GNU General Public License Version 3 oder neuer bezüglich der Copyright-Bedingungen. Es wird KEINE HAFTUNG übernommen.
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15. März 2016 | GNU |